
AGB
TourismusconsultVertragsgegenstand
- Tourismusconsult GmbH (Winterthur), im folgenden Tourismusconsult genannt, erbringt im Bereich Online Marketing und Unternehmensberatung Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und Tourismusconsult vertraglich vereinbart werden. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus III.
- Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Tourismusconsult und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Tourismusconsult schriftlich bestätigt werden.
- Tourismusconsult behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Tourismusconsult wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.
- Bei der Erstellung von Google Ads enthalten unsere Kampagnen standardmässig eine Anzeigengruppe. Weitere Anzeigengruppen in ein und derselben Kampagne werden zusätzlich offeriert.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Tourismusconsult . Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Tourismusconsult mit der Ausführung der Leistung beginnt.
- Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Tourismusconsult ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
III. Leistungsbeschreibung
- Tourismusconsult bietet individuelle Dienstleistungen vorwiegend in den Bereichen Online Marketing und Unternehmensberatung an.
- Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und Tourismusconsult festgehalten.
- Für die Dienstleistung der Keyword-Werbung gelten nachfolgende Regelungen: Der Auftraggeber stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagne über das MyClientCenter von Tourismusconsult erfolgt.
- Bei Digital-Abos wird nach effektivem Stundenaufwand verrechnet. Besteht jedoch seitens Tourismusconsult eine Pauschale für die zu erledigende Arbeit, so wird dieser Pauschalpreis in Stunden umgerechnet (gemäss dem vereinbarten Stundensatz).
- Tourismusconsult kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Tourismusconsult wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. Tourismusconsult erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Betriebe oder geografische Gebiete.
IV. Projektzusammenarbeit
- Auftraggeber und Tourismusconsult bestimmen bei Auftragsvergabe je einen Projektverantwortlichen. Die beiden verantwortlichen Betreuer sind ermächtigt, im Rahmen der Projektabwicklung verbindliche Entscheidungen zu treffen, sofern solche nicht den Bestimmungen dieser Offerte widersprechen.
- Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen zu erfüllen. Bei Schnittstellen oder Drittsystemen endet die Gewähr des Auftragnehmers bei der Schnittstelle.
- Zusätzliche Arbeiten und Ergänzungen, die nicht in dieser Offerte aufgeführt sind, bedürfen einer Offerte und einer schriftlichen Auftragserteilung.
- Spesen werden separat verrechnet (nach Aufwand). Für Sitzungen und Termine beim Auftraggeber verrechnen wir pauschal 1.00 CHF pro Kilometer (ab Winterthur) oder ein ÖV-Ticket 1. Klasse (1/2‑Tax). Für Sitzungen im Raum Zürich werden keine Fahrspesen verrechnet. Weitere Spesen werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
V. Gewährleistung und Garantie
- Tourismusconsult übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von Tourismusconsult ausdrücklich nicht gewährt.
- Mitarbeiter und / oder Beauftragte von Tourismusconsult können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen. Diese sind nur wirksam, wenn sie von Tourismusconsult schriftlich bestätigt werden.
- Tourismusconsult gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs‑, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Tourismusconsult gerügt hat und, dass Mängel auf den Leistungen von Tourismusconsult beruhen.
VI. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
- Im laufenden Auftragsverhältnis stehen dem Auftraggeber sämtliche von Tourismusconsult für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung.
- Beabsichtigt der Auftraggeber eine Keyword-Kampagne zu übernehmen und unter eigener Regie zu betreiben, überträgt ihm Tourismusconsult sämtliche Zugriffsbefugnisse ohne jegliche Einschränkung oder finanzielle Folgen.
VII. Preisänderungen
- Preisänderungen der Angebote von Tourismusconsult sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.
VIII. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten wie z. B. die Support Fee im Rahmen der Betreuung einer Keyword-Kampagne werden nachträglich verrechnet (monatlich / quartalsweise, zu Beginn des Folgemonats / Folgequartals). Werden Klickkosten über Tourismusconsult abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).
- Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Beträge über 5’000.- CHF müssen zu 50% im Voraus geleistet werden. Werden Klickkosten über Tourismusconsult abgerechnet, so sind die entsprechenden Rechnungen ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Tourismusconsult abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Tourismusconsult, nach vorgängiger Information (Telefon, E‑Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Keyword-Kampagnen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnung.
- Bei Zahlungsverzug eines Auftraggebers für direkte Leistungen von Tourismusconsult , wird das Recht auf Verrechnung (Klickkosten und / oder Gegenleistungen des Auftraggebers) ausdrücklich vorbehalten.
- Falls es nicht möglich ist, eine betriebseigene Kreditkarte für die Abrechnung der monatlichen Klickkosten zu hinterlegen, können Klickkosten für einen Zuschlag (Kreditkartenkommission & Administrationsaufwand) die effektiven Klickkosten über unsere Kreditkarte abgebucht werden.
IX. Vertragslaufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit der Dienstleistung von Tourismusconsult wird zwischen dem Auftraggeber und Tourismusconsult vertraglich vereinbart.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Tourismusconsult liegen unter anderem vor, wenn
- der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
- Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
- der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;
- ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
X. Verantwortlichkeit, Freistellung
- Tourismusconsult prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
- Tourismusconsult behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Tourismusconsult führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.
- Der Auftraggeber stellt Tourismusconsult hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
XI. Mitwirkung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Tourismusconsult die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Tourismusconsult unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Tourismusconsult auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Tourismusconsult vorliegen, kann Tourismusconsult den Aufwand in Rechnung stellen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Tourismusconsult von der Leistungspflicht befreit. Leistet Tourismusconsult dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.
XII. Haftung
- Tourismusconsult haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Tourismusconsult die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Tourismusconsult nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
XIII. Geheimhaltung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Tourismusconsult oder im Auftrag von Tourismusconsult handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Tourismusconsult GmbH. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts.
Tourismusconsult GmbH – Aktuelle Version der AGB, gültig seit September 2023.
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