Preisparität in der Schweiz: Warum sie Ihre Direktbuchungen sabotiert – und wie Sie das ändern

Seit gut drei Jahren dürfen Schweizer Hotels auf der eigenen Website günstiger sein als auf Booking.com, Expedia und Co. Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich. Trotzdem zeigt eine aktuelle Branchenstudie: Viele Betriebe nutzen diese Freiheit gar nicht – aus Unsicherheit, Gewohnheit oder schlicht, weil niemand den Vertrag noch einmal angeschaut hat. Genau das kostet Marge und Direktbuchungen, die eigentlich zum Greifen nahe wären.
Das Problem im Hotelalltag
Viele Hoteliers sind mit einer Regel gross geworden, die es heute gar nicht mehr gibt: Der Preis auf der eigenen Website durfte nie tiefer sein als auf der Buchungsplattform. Diese sogenannte enge Preisparität wurde den Hotels über Jahre vertraglich aufgezwungen. Die Gewohnheit hat sich tief eingeprägt – selbst Betriebsleitende, die den Vertrag nie wieder gelesen haben, gehen oft noch heute davon aus, dass sie sich daran halten müssen.
Das Resultat: Der einzige Hebel, mit dem sich ein Hotel spürbar von OTA-Kommissionen unabhängiger machen könnte – ein kleiner, klar kommunizierter Preisvorteil auf der eigenen Website – bleibt ungenutzt. Stattdessen zahlt der Betrieb weiterhin 12 bis 25 Prozent Kommission auf Buchungen, die genauso gut direkt hätten erfolgen können.
Was die aktuelle Studie zeigt
Die Distributionsstudie 2026 von HotellerieSuisse und dem Institut für Tourismus der HES-SO Valais-Wallis, im Mai veröffentlicht und auf einer Befragung von 171 Schweizer Hotelbetrieben basierend, liefert dazu ein klares Bild:
- Direktbuchungen bleiben mit 58,5 Prozent der wichtigste Vertriebskanal der Schweizer Hotellerie – über Telefon, E-Mail, Walk-in und die eigene Website.
- Der Anteil der Echtzeit-Direktbuchungen über die eigene Website ist seit 2015 von rund 7,5 auf 20,9 Prozent gestiegen. Hotels, die in ihre Buchungsmaschine und Website investiert haben, profitieren sichtbar.
- 46 Prozent der befragten Hotels wissen nicht, ob ihre aktuellen OTA-Verträge noch Preisparitätsklauseln enthalten – obwohl solche Klauseln in der Schweiz seit dem 1. Dezember 2022 per Gesetz (Art. 8a UWG) verboten und damit nichtig sind.
- 29 Prozent der Hotels berichten von konkreten Einflussnahmen auf ihre Direktpreise – nicht mehr über formale Vertragsklauseln, sondern über Ranking-Mechanismen, Sichtbarkeit und Promotionsprogramme der Plattformen.
- Rund die Hälfte der Betriebe war 2025 von Preisunterbietungen durch Plattformen betroffen, gegenüber 40 Prozent im Vorjahr – in 83 Prozent der Fälle ohne Zustimmung des Hotels.
Die Botschaft ist eindeutig: Die rechtliche Fessel ist weg. Was bleibt, ist eine selbst auferlegte Zurückhaltung – und ein wachsender indirekter Druck der Plattformen, der die freiwillige Preisfreiheit für viele Betriebe gar nicht erst zum Thema macht.
Was bedeutet das für Ihr Hotel?
1. Vertrag prüfen, bevor Sie weiter raten Fast jeder zweite Schweizer Betrieb weiss nicht genau, was im eigenen OTA-Vertrag steht. Das ist der erste und einfachste Schritt: Vertrag hervorholen, Preisparitätsklausel suchen. Findet sich eine, ist sie seit Dezember 2022 ohnehin nichtig und kann ignoriert werden. Rechtliche Klarheit kostet eine Stunde Aufwand – und beseitigt die häufigste Ausrede, warum die eigene Website nicht günstiger sein darf.
2. Preisvorteil bewusst und sichtbar gestalten Preisparität aufzulösen heisst nicht, einen offenen Preiskampf mit Booking.com zu beginnen. Sinnvoller ist ein klar kommunizierter Mehrwert bei Direktbuchung: ein kleiner Preisvorteil, kostenlose Stornierung, inkludiertes Frühstück oder ein lokales Extra. Entscheidend ist, dass der Gast diesen Vorteil auf der Buchungsseite auch sieht – nicht nur in der internen Preisliste.
3. Sichtbarkeit der eigenen Website nicht dem Zufall überlassen Ein Preisvorteil bringt nichts, wenn ihn niemand findet. Sucht ein Gast gezielt nach Ihrem Hotelnamen, landet er nicht selten zuerst bei einer Anzeige der Buchungsplattform selbst – und nicht bei Ihrer günstigeren eigenen Seite. Wer auf der eigenen Website preislich attraktiver ist, muss deshalb auch dafür sorgen, dass genau diese Gäste dort ankommen, und dass sich der Erfolg dieser Massnahme auch messen lässt. Ohne sauberes Conversion-Tracking bleibt unklar, ob der neue Preisvorteil überhaupt etwas bewirkt – wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, zeigen wir hier.
Praxisbeispiel (fiktiv)
Ein Boutique-Hotel im Berner Oberland mit 24 Zimmern ging jahrelang davon aus, die Preise müssten auf allen Kanälen identisch sein – so habe man es immer gehandhabt. Bei einer Vertragsprüfung stellte sich heraus: Die ursprüngliche Preisparitätsklausel war seit 2022 gegenstandslos, niemand hatte das je nachgeschaut.
Das Hotel führte daraufhin einen kleinen, klar sichtbaren Direktbuchungsvorteil ein – 5 Prozent Rabatt plus ein lokales Willkommensgeschenk – und platzierte den Hinweis prominent auf der Startseite und in der Buchungsstrecke: «Bei uns garantiert zum besten Preis.» Gleichzeitig wurde das Conversion-Tracking überarbeitet, um den Effekt auf die Direktbuchungsquote messbar zu machen. Innerhalb weniger Monate stieg der Anteil der Direktbuchungen spürbar, ohne dass die Sichtbarkeit auf den Buchungsplattformen sichtbar gelitten hätte.
Häufige Fehler
- Den OTA-Vertrag nie aktualisiert geprüft. Viele Betriebe richten sich nach einer Klausel, die längst nicht mehr gilt – aus reiner Gewohnheit.
- Sich von der Angst vor Ranking-Verlust lähmen lassen. Statt den eigenen Preisvorteil klug zu nutzen, wird aus Sorge vor Sichtbarkeitseinbussen auf der Plattform lieber gar nichts verändert.
- Den Preisvorteil nicht aktiv kommunizieren. Ein tieferer Preis, der nirgends sichtbar ist – weder auf der Startseite noch in der Buchungsmaschine – bringt keinem Hotel etwas.
Unser Fazit
Seit über drei Jahren dürfen Schweizer Hotels ihre Preise auf der eigenen Website frei gestalten. Was vielen Betrieben fehlt, ist nicht die Erlaubnis, sondern die Nutzung dieser Freiheit. Wer den eigenen OTA-Vertrag prüft, einen kleinen, klar kommunizierten Direktbuchungsvorteil schafft und dessen Wirkung sauber misst, gewinnt nicht nur Marge zurück, sondern auch ein Stück Kontrolle über die eigene Gästebeziehung. Ein guter Moment, um die eigene Preisstrategie noch einmal kritisch zu hinterfragen – nicht weil es das Gesetz verlangt, sondern weil es sich lohnt.
Quellen:
- HotellerieSuisse / HES-SO Valais-Wallis: Distributionsstudie 2026 (Mai 2026)
- htr.ch: «Sichtbarkeit wird zur neuen Währung im Hotelvertrieb», 19.05.2026
- hotellerie-gastronomie.ch: «Buchungsplattformen setzen Hotels weiter unter Druck», Mai 2026
- cash.ch: «Hotels leiden zunehmend unter Preisunterbietungen durch Plattformen», 19.05.2026
- CORE Attorneys: «Verbot von Paritätsklauseln in AGB zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels» (Art. 8a UWG, in Kraft seit 1.12.2022)

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